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Taschengeld-Rechner

Beispiele:
Empfohlenes Taschengeld
Mittelwert der Empfehlung
Umgerechnet
Empfohlener Auszahlungsrhythmus

Spannen nach den üblichen Empfehlungen der Jugendämter – dein Familienbudget hat immer Vorrang.

Matheheft-Illustration: Strichmännchen-Kind wirft eine Münze in ein Sparschwein, daneben gestapelte Münzen, handschriftlich 2–3,50 € pro Woche notiert und gelb markiert 26–31 € pro Monat
Vom Wochen-Cent zum Monatsbudget: Die Jugendamts-Empfehlungen wachsen mit dem Alter mit.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:

Wie viel Taschengeld in welchem Alter?

Die Spannen im Rechner orientieren sich an den Empfehlungen, mit denen Jugendämter (bekannt ist die Tabelle des Deutschen Jugendinstituts) seit Jahren arbeiten: symbolische Beträge pro Woche im Kindergartenalter, ab etwa 10 Jahren ein Monatsbudget, das bis zur Volljährigkeit auf 61 bis 76 € steigt. Es sind Orientierungswerte – entscheidend ist, was das Familienbudget hergibt.

4–5 J.: 0,50–1 €/Woche · 6–7 J.: 1,50–2 €/Woche · 8–9 J.: 2–3,50 €/Woche
10–11 J.: 16–18,50 €/Monat · 12–13 J.: 21–23,50 € · 14–15 J.: 26–31 €
16–17 J.: 35–45 €/Monat · 18 J.: 61–76 €/Monat

Wichtiger als die Höhe sind die Spielregeln: fester Auszahlungstermin ohne Erinnern, freie Verfügung ohne Rechenschaft, keine Kopplung an Noten oder Verhalten – und Grundbedarf wie Schulsachen bleibt Elternsache. So wird das Taschengeld zum Übungsfeld für den Umgang mit Geld. Was der Nachwuchs später im ersten Nebenjob verdienen darf, zeigt derMinijob-Rechner.

Es gibt keinen gesetzlichen Taschengeld-Anspruch – die Werte sind pädagogische Empfehlungen, keine Pflichtbeträge. Geschwister behandelt man am besten nach derselben Tabelle, nicht nach demselben Betrag.

Häufige Fragen

Wie viel Taschengeld ist mit 10 Jahren angemessen?

Die Jugendämter empfehlen für 10- bis 11-Jährige 16 bis 18,50 € pro Monat. Ab diesem Alter lohnt die Umstellung von wöchentlicher auf monatliche Auszahlung – so lernt das Kind, sich einen längeren Zeitraum einzuteilen.

Ab wann sollte es Taschengeld geben?

Ab etwa 4 bis 5 Jahren, mit symbolischen 0,50 bis 1 € pro Woche. In dem Alter geht es nicht um Kaufkraft, sondern ums Prinzip: eigenes Geld haben, zählen, entscheiden, warten lernen. Wichtiger als der Betrag ist die Regelmäßigkeit.

Wöchentlich oder monatlich auszahlen?

Bis etwa 9 Jahre wöchentlich – so lange können Kinder größere Zeiträume noch schlecht überblicken. Ab etwa 10 Jahren monatlich, am besten an einem festen Termin (z. B. Monatserster), unaufgefordert und bar oder aufs Kinderkonto. Wer immer erst erinnern muss, verhandelt am Ende jede Zahlung neu.

Darf ich Taschengeld als Strafe streichen oder an Noten koppeln?

Pädagogisch klar: nein. Taschengeld ist Lerngeld, keine Belohnung – wer es an Noten oder Verhalten koppelt, macht daraus ein Druckmittel und nimmt dem Kind die Planbarkeit. Sinnvoller: Extrajobs (Auto waschen, Rasen mähen) separat vergüten und das Taschengeld unangetastet lassen.

Was ist der Taschengeldparagraf?

§ 110 BGB: Kaufverträge, die Minderjährige mit ihrem Taschengeld erfüllen, sind wirksam – ohne Zustimmung der Eltern. Er gilt nicht für Ratenkäufe, Abos oder Handyverträge, denn die sind mit der Übergabe des Taschengelds nicht vollständig bezahlt. Größere Käufe können Eltern rückgängig machen, wenn sie das Geld erkennbar nicht dafür gegeben haben.

Sollen Kinder vom Taschengeld Schulsachen kaufen müssen?

Nein – Grundbedarf wie Schulmaterial, Kleidung und Fahrkarten ist Elternsache. Taschengeld ist der frei verfügbare Teil. Bei Jugendlichen ab etwa 14 kann ein erweitertes Budgetgeld sinnvoll sein (z. B. inklusive Klamotten), dann aber mit entsprechend höherem Betrag und klarer Absprache.

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