Minijob-Rechner 2026
Die Minijob-Grenze liegt bei 603 € im Monat (Stand 2026) – gekoppelt an den Mindestlohn: 13,90 € × 130 ÷ 3. Zum Mindestlohn darfst du damit gut 43 Stunden im Monat arbeiten. Der Verdienst bleibt praktisch brutto gleich netto; nur die Rentenversicherung kostet 3,6 % Eigenanteil, von dem du dich befreien lassen kannst.
Aktualisiert am 8. August 2026
Minijob-Grenze 2026: 603 € pro Monat (Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3).
Sorgfältige Näherung zur Orientierung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der Bescheid von Finanzamt bzw. Behörde.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:
Bleibt dein Job ein Minijob?
Seit die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch am Mindestlohn hängt, verschiebt sie sich jedes Jahr – 2026 liegt sie bei 603 €. Der Rechner prüft deinen Verdienst gegen die aktuelle Grenze und zeigt, wie viele Stunden du bei deinem Stundenlohn maximal arbeiten darfst, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Max. Stunden = 603 € ÷ Stundenlohn
Beispiel: 40 Stunden im Monat zum Mindestlohn
Du arbeitest 40 Stunden im Monat zum Mindestlohn von 13,90 €. Der Monatsverdienst beträgt 13,90 € × 40 = 556,00 € – das liegt unter der Grenze von 603 €, der Minijob-Status bleibt erhalten. Nach oben ist noch Luft: 603 ÷ 13,90 = 43,4 Stunden dürftest du bei diesem Lohn maximal arbeiten. Bei 15 € Stundenlohn wären es dagegen nur noch 603 ÷ 15 = 40,2 Stunden – je höher der Lohn, desto weniger Stunden passen unter die Grenze.
Verdienstgrenzen: Minijob, Midijob, reguläre Beschäftigung
| Monatsverdienst (2026) | Status | Sozialabgaben für dich |
|---|---|---|
| bis 603 € | Minijob | nur 3,6 % Rentenversicherung (befreibar) |
| 603,01 – 2.000 € | Midijob | reduzierte Arbeitnehmerbeiträge (Gleitzone) |
| über 2.000 € | reguläre Beschäftigung | volle Sozialversicherungsbeiträge |
Verdienst du dauerhaft mehr, wechselst du in den Midijob-Bereich (603,01 € bis 2.000 €) mit ermäßigten Sozialabgaben – was dort netto bleibt, zeigt derBrutto-Netto-Rechner näherungsweise.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3) und liegt 2026 bei 603 € im Monat. Sie steigt automatisch mit jeder Mindestlohn-Erhöhung – 2027 mit 14,60 € Mindestlohn auf 633 €.
Was passiert, wenn ich über die Grenze komme?
Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (max. 2 Monate pro Jahr, bis zum Doppelten der Grenze) ist erlaubt. Dauerhaft darüber wird der Job zum sozialversicherungspflichtigen Midijob mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen bis 2.000 € Verdienst.
Zahle ich im Minijob Steuern und Sozialabgaben?
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % – für dich bleibt der Verdienst brutto gleich netto. Nur die Rentenversicherung kostet dich 3,6 % Eigenanteil, von der du dich auf Antrag befreien lassen kannst.
Lohnt sich die Rentenversicherung im Minijob?
Oft ja: Für wenige Euro im Monat erwirbst du vollwertige Pflichtbeitragszeiten, die für Erwerbsminderungsrente, Reha-Ansprüche und die 45-Jahre-Wartezeit der Rente ab 63 zählen. Die Befreiung ist bequem, aber langfristig meist die schlechtere Wahl.
Habe ich im Minijob Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja, voll: Minijobber sind normale Arbeitnehmer mit anteiligem bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung und Kündigungsschutz. Der Mindestlohn gilt selbstverständlich auch.
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