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Bürgergeld-Rechner

Der Bürgergeld-Regelsatz beträgt 563 € für Alleinstehende und 506 € je Partner, Kinder erhalten je nach Alter 357 bis 471 € (Stand 2026). Dein Anspruch ist Regelbedarf plus Warmmiete minus anrechenbares Einkommen. Von Erwerbseinkommen bleiben Freibeträge anrechnungsfrei – bei einem 520-€-Minijob zum Beispiel 184 €.

Aktualisiert am 8. August 2026

Beispiele:
Regelbedarf
+ Unterkunft & Heizung
− anrechenbares Einkommen
Voraussichtlicher Anspruch

Sorgfältige Näherung zur Orientierung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der Bescheid von Finanzamt bzw. Behörde.

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Matheheft-Illustration: Haus, Familie und Geldbörse mit gelb markiertem Regelsatz 563 € sowie den Anmerkungen plus Miete und minus Einkommen
Die Bürgergeld-Logik: Regelbedarf plus Wohnkosten minus Einkommen.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:

So schätzt der Bürgergeld-Rechner

Der Anspruch ergibt sich aus dem Bedarf (Regelsätze aller Haushaltsmitglieder plus Wohnkosten) abzüglich des anrechenbaren Einkommens. Bei Erwerbseinkommen bleiben Freibeträge anrechnungsfrei – Arbeit lohnt sich also auch im Bürgergeld-Bezug.

Anspruch = Regelbedarf + Wohnkosten − anrechenbares Einkommen
Freibetrag: 100 € + 20 % (100–520 €) + 30 % (520–1.000 €) + 10 % (1.000–1.200 €)

Regelsätze 2026 im Überblick

PersonengruppeRegelsatz pro Monat
Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je)506 €
Jugendliche 14–17 Jahre471 €
Kinder 6–13 Jahre390 €
Kinder 0–5 Jahre357 €

Beispiel: Alleinerziehend, 1 Kind (8 Jahre), Minijob

Der Regelbedarf: 563 € für die Mutter plus 390 € für das Kind = 953 €. Dazu kommt die Warmmiete von 700 € – der Gesamtbedarf liegt bei 1.653 €. Vom Minijob-Verdienst (556 € netto) bleiben anrechnungsfrei: 100 € Grundfreibetrag + 20 % von 420 € (84 €) + 30 % der restlichen 36 € (10,80 €) = 194,80 €. Angerechnet werden also 556 € − 194,80 € = 361,20 € plus 259 € Kindergeld, zusammen 620,20 €. Der voraussichtliche Anspruch: 1.653 € − 620,20 € = 1.032,80 € im Monat.

Vereinfachte Schätzung mit den Regelsätzen 2026. Nicht berücksichtigt: Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft), Vermögensprüfung, Angemessenheit der Wohnkosten und Besonderheiten der Bedarfsgemeinschaft. Verbindlich entscheidet allein das Jobcenter.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz?

Seit 2024 unverändert: 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, 471 € für Jugendliche (14–17), 390 € für Kinder von 6–13 und 357 € für Kinder bis 5 Jahre.

Wird mein Einkommen voll angerechnet?

Nein. Die ersten 100 € aus Erwerbsarbeit sind immer frei. Vom Einkommen zwischen 100 und 520 € bleiben zusätzlich 20 % anrechnungsfrei, zwischen 520 und 1.000 € sind es 30 %, darüber bis 1.200 € (mit Kind: 1.500 €) noch 10 %.

Übernimmt das Jobcenter jede Miete?

Nur „angemessene“ Kosten für Unterkunft und Heizung – die Grenzen legt jede Kommune fest. Im ersten Jahr des Bezugs gilt eine Karenzzeit, in der die tatsächliche Kaltmiete ohne Angemessenheitsprüfung übernommen wird (Heizkosten nur in angemessener Höhe).

Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld behalten?

Im ersten Jahr (Karenzzeit) sind 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € je weiteres Haushaltsmitglied geschützt, danach 15.000 € pro Person. Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe und Altersvorsorge-Verträge bleiben grundsätzlich unangetastet.

Lohnt sich Arbeit neben dem Bürgergeld?

Ja, durch die Freibeträge bleibt immer ein Teil des Verdienstes: Bei 520 € Minijob sind es 184 €, bei 1.000 € brutto rund 328 € mehr in der Tasche als ohne Job. Der Rechner zieht die Freibeträge automatisch ab.

Bürgergeld oder Wohngeld – was steht mir zu?

Wer arbeitet und nur knapp unter dem Bedarf liegt, fährt mit Wohngeld plus ggf. Kinderzuschlag oft besser – beide gelten nicht als Sozialhilfe und haben mildere Vermögensprüfungen. Faustregel: erst Bürgergeld-Anspruch prüfen; kommt wenig bis nichts heraus, Wohngeld beantragen.

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