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Mehrwertsteuer-Rechner

Netto100,00 €
Mehrwertsteuer19,00 €
Brutto119,00 €
Matheheft-Illustration: Kassenbon, Münzstapel und Preisschild in blauer Füllertinte auf kariertem Papier, daneben handschriftlich 119 € brutto und gelb markiert 19 % MwSt
Aus 100 € netto werden mit 19 % Mehrwertsteuer 119 € brutto – der Rechner kann beide Richtungen.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:

Netto, brutto und die Mehrwertsteuer

Der Rechner arbeitet in beide Richtungen: Aus einem Nettobetrag schlägt er die Mehrwertsteuer auf, aus einem Bruttobetrag rechnet er sie heraus. Letzteres ist der Klassiker für Selbstständige und Kleinunternehmer, die aus einem Endpreis den Netto-Umsatz für die Buchhaltung brauchen.

Brutto = Netto × (1 + Satz ÷ 100)
Netto = Brutto ÷ (1 + Satz ÷ 100)

Häufiger Fehler: Wer aus 119 € brutto die Steuer bestimmen will, darf nicht 19 % von 119 € nehmen (das wären 22,61 €), sondern muss durch 1,19 teilen – die MwSt beträgt 19 € auf den Nettowert von 100 €.

Häufige Fragen

Wann gelten 19 % und wann 7 % Mehrwertsteuer?

Der Regelsatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt u. a. für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr und Übernachtungen.

Wie rechne ich aus einem Bruttopreis die MwSt heraus?

Bei 19 % teilst du den Bruttopreis durch 1,19 und erhältst den Nettopreis; die Differenz ist die Mehrwertsteuer. Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, also 19 € MwSt.

Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?

Im Alltag ja: „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Begriff, im Gesetz heißt sie Umsatzsteuer. Auf Rechnungen sind beide Bezeichnungen üblich und meinen denselben Steuerbetrag.

Warum gibt es überhaupt zwei Steuersätze?

Der ermäßigte Satz von 7 % soll Güter des Grundbedarfs verbilligen – Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr. Die Abgrenzung ist berühmt kurios: Kuhmilch 7 %, Hafermilch 19 %, Essen zum Mitnehmen 7 %, im Restaurant 19 %.

Wer muss Umsatzsteuer abführen?

Grundsätzlich jedes Unternehmen. Ausnahme sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG mit maximal 25.000 € Vorjahresumsatz – sie weisen keine Umsatzsteuer aus, dürfen dafür aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen.

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