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Mieterhöhungs-Rechner

Beispiele:
Maximal zulässige Kaltmiete
Mögliche Resterhöhung
Bisheriger Anstieg in 3 Jahren

Zusätzlich gilt die ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze – es zählt die niedrigere Grenze.

Matheheft-Illustration: Wohnhaus mit Treppendiagramm steigender Mieten und Deckel-Linie, handschriftlich 750 € × 1,20 und gelb markiert max. 900 €
Die Kappungsgrenze deckelt den Anstieg: In drei Jahren sind maximal 20 % drin – in angespannten Märkten 15 %.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:

Mieterhöhung prüfen: Was erlaubt die Kappungsgrenze?

Flattert eine Mieterhöhung ins Haus, ist die erste Frage: Darf der Vermieter das überhaupt? Der Rechner prüft die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB – innerhalb von drei Jahren darf die Kaltmiete um höchstens 20 % steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 %. Aus deiner Miete von vor drei Jahren ergibt sich damit die absolute Obergrenze und der Spielraum, der noch bleibt.

Maximale Kaltmiete = Kaltmiete vor 3 Jahren × 1,20 (bzw. × 1,15)
Mögliche Resterhöhung = Maximum − aktuelle Kaltmiete

Wichtig fürs Einordnen: Die Kappungsgrenze ist nur eine von zwei Schranken. Parallel darf die Miete nie über die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel steigen – oft ist das die strengere Grenze. Gerechnet wird immer mit der Kaltmiete – ohne Betriebs- und Heizkosten. Wie viel Prozent Anstieg eine Erhöhung in Euro bedeutet, rechnet derProzentrechner nach; Vermieter-Perspektive inklusive Rendite liefert der Mietrendite-Rechner.

Der Rechner bildet die Regel-Erhöhung auf die Vergleichsmiete ab (§ 558 BGB). Modernisierungsumlagen, Staffel- und Indexmieten folgen eigenen Regeln und fallen nicht unter die Kappungsgrenze. Ob dein Ort als angespannter Wohnungsmarkt gilt, steht in der Verordnung deines Bundeslandes – im Zweifel hilft der örtliche Mieterverein.

Häufige Fragen

Was ist die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen?

Die Obergrenze aus § 558 BGB: Die Kaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Landesregierung per Verordnung bestimmt, nur um 15 %. Bei 750 € Kaltmiete vor drei Jahren sind also maximal 900 € bzw. 862,50 € erreichbar.

Gilt zusätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Ja, und zwar als zweite, unabhängige Obergrenze: Der Vermieter darf nur bis zu dem Niveau erhöhen, das der Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen ausweist – selbst wenn die Kappungsgrenze mehr erlauben würde. Es gilt immer die niedrigere der beiden Grenzen.

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung darf die neue Miete wirksam werden; das Erhöhungsverlangen darf ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen. Zusammen mit der Kappungsgrenze ergibt das den 3-Jahres-Deckel von 20 bzw. 15 %.

Zählen Modernisierungsumlagen zur Kappungsgrenze?

Nein, die laufen getrennt: Nach einer Modernisierung dürfen 8 % der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden, gedeckelt auf 2–3 € pro m² in sechs Jahren. Diese Erhöhung kommt zur normalen Vergleichsmieten-Erhöhung hinzu und sprengt deshalb manchmal die 20-%-Optik.

Was gilt bei Staffel- und Indexmiete?

Dort greift die Kappungsgrenze nicht: Bei der Staffelmiete sind die künftigen Mieten schon im Vertrag festgelegt, bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex. Dafür sind bei beiden zusätzliche Erhöhungen auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete ja – aber erst nach Prüfung: Du hast bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit. Fehlen Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten), ist die Frist zu kurz oder die Kappungsgrenze überschritten, ist das Verlangen unwirksam; im Streitfall muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.

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