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Arbeitslosengeld-Rechner 2026

Beispiele:
Jahre
Mon.
Arbeitslosengeld pro Monat (ca.)
Pauschaliertes Netto (Näherung)
Bezugsdauer
Gesamtanspruch über die Bezugsdauer

15/18/24 Monate Bezugsdauer setzen 30/36/48 Beitragsmonate in den letzten 5 Jahren voraus.

Matheheft-Illustration: Amtlicher Briefumschlag mit Bescheid und Geldscheinen in blauer Tinte auf Karopapier, handschriftlich 60 % / 67 % vom Netto notiert, gelb markiert max. 24 Monate
Das ALG 1 ersetzt 60 bzw. 67 % des pauschalierten Nettos – je nach Alter für 6 bis 24 Monate.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:

So rechnet die Arbeitsagentur

Ausgangspunkt ist dein Bruttoentgelt der letzten 12 Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € monatlich (2026). Daraus bildet die Agentur ein pauschaliertes Nettoentgelt – mit festen Abzugstabellen je Steuerklasse, unabhängig von deinem tatsächlichen Netto. Davon gibt es 60 %, mit Kind 67 %.

ALG = pauschaliertes Netto × 60 % (mit Kind: 67 %)
Bezugsdauer = Beitragsmonate ÷ 2 · max. 12 Monate
ab 50 J.: max. 15 · ab 55 J.: max. 18 · ab 58 J.: max. 24 Monate

Die Bezugsdauer hängt an zwei Stellschrauben: Beitragszeit und Alter. Wer nur das Minimum von 12 Beitragsmonaten mitbringt, erhält 6 Monate ALG – wer mit 58 und langer Beitragszeit arbeitslos wird, bis zu 24 Monate. Danach bleibt nur das Bürgergeld; was dir dann zusteht, zeigt derBürgergeld-Rechner.

Schätzung mit pauschalen Netto-Faktoren je Steuerklasse – die Agentur rechnet mit eigenen Programmablaufplänen (Lohnsteuer, Soli, Sozialpauschale 20 %). Verbindlich ist allein der Bescheid; zum Nachrechnen gibt es den offiziellen Bemessungsrechner der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1?

60 % eines pauschalierten Nettoentgelts – mit mindestens einem Kind (Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte) 67 %. Grundlage ist das Bruttoentgelt der letzten 12 Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € pro Monat (2026). Wer 3.500 € brutto in Steuerklasse I verdient hat, landet grob bei 1.300 € ALG im Monat.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?

Nach Beitragsmonaten und Alter gestaffelt: 12 Beitragsmonate ergeben 6 Monate Anspruch, 24 Monate ergeben 12. Ab 50 Jahren sind bis zu 15 Monate drin, ab 55 bis zu 18, ab 58 bis zu 24 Monate – die verlängerten Ansprüche setzen 30, 36 bzw. 48 Beitragsmonate innerhalb der letzten 5 Jahre voraus.

Was ist das Bemessungsentgelt?

Das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit, umgerechnet auf den Tag. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit, alles oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (8.450 €/Monat 2026) nicht. Davon zieht die Agentur pauschal Steuern und Sozialabgaben ab – dein echtes Netto spielt keine Rolle.

Welche Rolle spielt die Steuerklasse beim ALG?

Eine große: Die Agentur rechnet mit der Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres eingetragen war. Steuerklasse III bringt deutlich mehr ALG als V. Verheiratete sollten vor absehbarer Arbeitslosigkeit prüfen, ob ein Wechsel sinnvoll ist – er muss aber rechtzeitig erfolgen und wird bei offensichtlicher ALG-Optimierung geprüft.

Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich selbst kündige?

In der Regel ja: 12 Wochen Sperrzeit, in denen kein ALG fließt – zusätzlich verkürzt sich der Gesamtanspruch um ein Viertel. Ausnahmen gibt es bei wichtigem Grund (z. B. Mobbing, Umzug zum Ehepartner, gesundheitliche Gründe), den du nachweisen musst.

Darf ich neben dem ALG 1 etwas dazuverdienen?

Ja, unter 15 Stunden pro Woche. 165 € im Monat bleiben anrechnungsfrei, jeder Euro darüber wird vom ALG abgezogen. Ab 15 Wochenstunden giltst du nicht mehr als arbeitslos – der Anspruch entfällt komplett.

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