Elterngeld-Rechner
Das Basiselterngeld ersetzt 65–67 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat (Stand 2026). Unter 1.000 € Netto steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %. Der Rechner schätzt Höhe und Ersatzrate inklusive Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag.
Aktualisiert am 8. August 2026
Sorgfältige Näherung zur Orientierung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der Bescheid von Finanzamt bzw. Behörde.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:
So wird das Elterngeld berechnet
Grundlage ist das durchschnittliche Erwerbs-Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt (bei Müttern: vor dem Mutterschutz). Davon ersetzt das Basiselterngeld 65–67 % – bei Einkommen unter 1.000 € steigt die Rate schrittweise auf bis zu 100 %.
Netto < 1.000 €: 67 % + 0,1 %-Punkte je 2 € darunter (max. 100 %)
Minimum 300 € · Maximum 1.800 € · Geschwisterbonus +10 % (min. 75 €)
Beispiel: 2.400 € Netto vor der Geburt
Bei 2.400 € Netto liegt die Ersatzrate bei 65 %: 2.400 € × 0,65 = 1.560,00 € Basiselterngeld pro Monat – unter der Deckelung von 1.800 €. Als ElterngeldPlus wären es 780,00 € über die doppelte Zahl an Monaten. Lebt ein Geschwisterkind unter 3 Jahren im Haushalt, kommen 10 % obendrauf: 1.716,00 €. Bei 900 € Netto greift dagegen die erhöhte Ersatzrate: 67 % + 50 × 0,1 %-Punkte = 72 %, also 648,00 € Elterngeld.
Ersatzrate nach Nettoeinkommen
| Netto vor der Geburt | Ersatzrate |
|---|---|
| unter 1.000 € | 67 % + 0,1 %-Punkte je 2 € unter 1.000 € (max. 100 %) |
| 1.000 € bis 1.200 € | 67 % |
| 1.200 € bis 1.240 € | sinkt von 67 % auf 65 % (−0,1 %-Punkte je 2 €) |
| ab 1.240 € | 65 % |
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65–67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat. Geringverdiener unter 1.000 € netto erhalten bis zu 100 %.
Wie lange gibt es Elterngeld?
Basiselterngeld gibt es für 12 Monate, mit Partnermonaten für 14. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber den Bezugszeitraum – gut kombinierbar mit Teilzeitarbeit.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Paare und Alleinerziehende mit mehr als 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen im Jahr vor der Geburt haben keinen Anspruch (Stand 2026, für Geburten ab April 2025).
Kann ich während des Elterngelds arbeiten?
Ja, bis zu 32 Wochenstunden. Beim Basiselterngeld wird das Teilzeit-Einkommen aber angerechnet – oft lohnt dann ElterngeldPlus, das den Zuverdienst besser stellt und doppelt so lange läuft.
Wie teilen sich Partner die Elterngeld-Monate am besten?
14 Monate Basiselterngeld gibt es nur, wenn beide Partner mindestens 2 Monate nehmen. Klassisch sind 12+2, finanziell oft klüger ist es, wenn der Besserverdienende mehr Monate nimmt als gedacht – dessen 65 % sind absolut mehr Geld. Einfach beide Einkommen durchrechnen.
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