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Rentenbeginn-Rechner

Die Regelaltersgrenze liegt für alle Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren; Jahrgang 1958 geht mit 66, dazwischen steigt sie um zwei Monate pro Jahrgang. Mit 45 Beitragsjahren geht es zwei Jahre früher abschlagsfrei, mit 35 Versicherungsjahren frühestens mit 63 – gegen 0,3 % Abschlag pro Monat, dauerhaft maximal 14,4 %.

Aktualisiert am 8. August 2026

Regelaltersgrenze
Abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren
Frühestens mit 63 (35 Jahre), Abschlag

Sorgfältige Näherung zur Orientierung – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der Bescheid von Finanzamt bzw. Behörde.

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Matheheft-Illustration: Kalenderblatt mit eingekreistem Datum, Schaukelstuhl und Geburtstagstorte in blauer Tinte auf kariertem Papier, gelb markiert Rente mit 67 und handschriftlich -14,4 % mit 63
Regulär mit 67, mit 45 Beitragsjahren früher ohne Abzug – mit 63 kostet es bis zu 14,4 % Abschlag.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:

Dein Weg in die Rente – drei Optionen

Der Rechner bestimmt aus deinem Geburtsdatum die drei wichtigsten Termine: die Regelaltersgrenze (voller Anspruch), den abschlagsfreien Frühstart für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren und den frühestmöglichen Beginn mit 63 – inklusive des dauerhaften Abschlags, den dich diese Option kostet.

Abschlag = 0,3 % × Monate vor der Regelaltersgrenze (max. 14,4 %)
Zuschlag bei späterem Beginn: 0,5 % je Monat

Beispiel: geboren am 15. Mai 1965

Für Jahrgang 1965 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren – erreicht am 15. Mai 2032, die Rente beginnt am Monatsersten danach, also zum1. Juni 2032. Mit 45 Beitragsjahren geht es zwei Jahre früher abschlagsfrei: mit 65, ab Juni 2030. Der frühestmögliche Start mit 63 (ab Juni 2028) liegt 48 Monate vor der Regelaltersgrenze und kostet 48 × 0,3 % = 14,4 % Abschlag – lebenslang. Wer umgekehrt ein Jahr über die 67 hinaus arbeitet, bekommt 12 × 0,5 % = 6 % Zuschlag.

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang

JahrgangRegelaltersgrenze
195866 Jahre
195966 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre
Die Rente beginnt jeweils am Monatsersten nach Erreichen des Alters. Verbindliche Auskünfte inklusive deiner tatsächlichen Versicherungszeiten gibt nur die Deutsche Rentenversicherung (kostenlose Renteninformation ab 27).

Häufige Fragen

Wann kann ich regulär in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise: Jahrgang 1958 mit 66, danach je zwei Monate mehr pro Jahrgang – ab Jahrgang 1964 gilt 67. Der Rechner zeigt dir Alter und konkretes Datum für deinen Jahrgang.

Was kostet die Rente mit 63 wirklich?

0,3 % Abschlag für jeden Monat vor deiner Regelaltersgrenze – dauerhaft, nicht nur bis 67. Wer mit Jahrgang 1964 mit 63 statt 67 geht, verliert 14,4 % der Rente, lebenslang. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre.

Wer kann abschlagsfrei früher in Rente?

„Besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Beitragsjahren dürfen zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei gehen – für Jahrgang 1964 also mit 65. Zeiten aus Minijobs mit eigenen Beiträgen, Kindererziehung und Pflege zählen mit.

Kann ich neben der Rente unbegrenzt arbeiten?

Ja, seit 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten komplett gefallen. Verdienst neben der Rente ist aber steuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig.

Lohnt es sich, später in Rente zu gehen?

Jeder Monat über die Regelaltersgrenze hinaus bringt 0,5 % Zuschlag – ein ganzes Jahr also 6 % mehr Rente, lebenslang, plus weitere Beitragsmonate. Für Gesunde mit Freude am Job ist das die renditestärkste „Anlage“, die die Rentenversicherung bietet.

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