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Überstunden-Rechner

Beispiele:
Std.
Std.
Dein Stundenlohn
Brutto-Auszahlung für die Überstunden
Davon Zuschlag
Netto bleiben davon ca. (50–65 %)

Überstundenvergütung ist voll steuer- und SV-pflichtig – sie wird mit deinem Grenzsteuersatz belastet.

Matheheft-Illustration: Wecker neben Kaffeetasse und Geldscheinen in blauer Tinte auf Karopapier, handschriftlich 20,19 €/Std. notiert und gelb markiert +25 % Zuschlag
Was ist die Überstunde wert? Gehalt × 3 ÷ (13 × Wochenstunden) – plus Zuschlag, falls vereinbart.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:

Was ist deine Überstunde wert?

Erst braucht es den Stundenlohn: Aus dem Monatsgehalt ergibt er sich über die Formel Gehalt × 3 ÷ (13 × Wochenstunden), denn ein Quartal hat 13 Wochen – ein Monat also im Schnitt 4,33, nicht 4. Auf den Stundenlohn kommt der Zuschlag, falls Arbeits- oder Tarifvertrag einen vorsehen; üblich sind 25 oder 50 %.

Stundenlohn = Gehalt × 3 ÷ (13 × Wochenstunden)
Auszahlung = Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag)

Wichtig für die Erwartung: Die Auszahlung ist brutto. Weil sie oben auf dein Gehalt kommt, greift dein Grenzsteuersatz – netto bleiben je nach Einkommen etwa 50 bis 65 %. Wie viel genau, kannst du mit demBrutto-Netto-Rechner abschätzen, indem du dein Gehalt einmal mit und einmal ohne Überstunden eingibst.

Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht – Anspruch auf Zuschläge entsteht nur durch Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Netto-Spanne von 50–65 % ist eine Faustzahl, keine Lohnabrechnung.

Häufige Fragen

Wie rechne ich mein Gehalt in einen Stundenlohn um?

Mit der verbreiteten Formel: Monatsgehalt × 3 ÷ (13 × Wochenstunden). Die 13 steht für die durchschnittlichen Wochen pro Quartal. Bei 3.500 € und 40 Wochenstunden ergibt das 3.500 × 3 ÷ 520 = 20,19 € pro Stunde. Wer stattdessen naiv durch „4 Wochen“ teilt, rechnet sich seine Überstunden etwa 8 % zu teuer.

Habe ich Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Nur wenn Arbeits- oder Tarifvertrag sie vorsehen – ein gesetzlicher Zuschlag existiert nicht. Üblich sind in Tarifverträgen 25 % für normale Überstunden und 50 % für Nacht-, Sonn- oder erhebliche Mehrarbeit. Ohne Regelung gilt: Bezahlung zum normalen Stundenlohn, wenn die Überstunden angeordnet oder geduldet waren.

Sind Überstunden steuerfrei?

Nein, die Vergütung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig – sie kommt oben auf dein Gehalt und wird mit deinem Grenzsteuersatz besteuert. Netto bleiben je nach Einkommen meist nur rund 50 bis 65 % der Brutto-Auszahlung. Steuerfrei sind lediglich echte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in gesetzlichen Grenzen.

Was ist besser: Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Finanziell ist Freizeitausgleich oft attraktiver, weil die Auszahlung mit dem Grenzsteuersatz belastet wird – eine Stunde Freizeit ist „netto“ eine volle Stunde wert. Ob du wählen darfst, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag; ohne Regelung entscheidet der Arbeitgeber meist über den Ausgleich.

Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Pauschalklauseln wie „sämtliche Überstunden sind abgegolten“ sind unwirksam, weil unklar ist, wie viele gemeint sind. Zulässig ist eine konkrete Zahl, etwa „bis zu 10 Überstunden monatlich abgegolten“. Bei Gutverdienern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze akzeptieren Gerichte Pauschalabgeltungen eher.

Wie weise ich Überstunden nach?

Du musst im Streitfall darlegen, an welchen Tagen du von wann bis wann gearbeitet hast und dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Führe deshalb ein eigenes Stundenprotokoll (Datum, Uhrzeit, Aufgabe) und sichere E-Mails oder Dienstpläne als Beleg.

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