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Witwenrente-Rechner 2026

Beispiele:
€/Monat
€/Monat
Witwenrente pro Monat (ca.)
Rente vor Einkommensanrechnung
Abzug durch eigenes Einkommen
Sterbevierteljahr (3 Monate volle Rente)

Freibetrag bei der Einkommensanrechnung: ca. 1.076 €/Monat (Stand Juli 2025, jährliche Anpassung).

Matheheft-Illustration: Zwei ineinanderliegende Eheringe neben einer Kerze und einem Rentenbescheid in blauer Tinte auf Karopapier, handschriftlich 55 % notiert, gelb markiert Freibetrag 1.076 €
Die große Witwenrente beträgt 55 bzw. 60 % der Rente des Verstorbenen – eigenes Einkommen über ca. 1.076 € wird zu 40 % angerechnet.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:

So wird die Witwenrente berechnet

Ausgangspunkt ist die Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder zum Todeszeitpunkt bekommen hätte. Davon zahlt die Rentenversicherung 55 % (neues Recht) bzw. 60 % (altes Recht, Ehe vor 2002) als große Witwenrente – die kleine Witwenrente beträgt 25 % und läuft nach neuem Recht maximal zwei Jahre.

Witwenrente = Rente des Verstorbenen × 55 % (alt: 60 % · klein: 25 %)
Abzug = (pauschaliertes Einkommen − Freibetrag ca. 1.076 €) × 40 %

Eigenes Einkommen mindert die Rente: Vom pauschalierten Einkommen oberhalb des Freibetrags werden 40 % abgezogen. In den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat – dem Sterbevierteljahr – fließt die volle Rente des Verstorbenen ohne jede Anrechnung. Wie hoch die eigene Rente später ausfällt, zeigt derRentenrechner.

Näherung: Die Rentenversicherung pauschaliert Erwerbseinkommen mit eigenen Prozentsätzen (hier vereinfacht: Netto × 0,9) und der Freibetrag von ca. 1.076 € (Stand Juli 2025) steigt jährlich mit der Rentenanpassung. Zuschläge für Kindererziehung sind nicht abgebildet – verbindlich rechnet die Deutsche Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die große Witwenrente?

55 % der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder bezogen hätte (neues Recht, Ehen ab 2002). Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Partner vor dem 2.1.1962 geboren ist, gilt altes Recht mit 60 %. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird angerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?

Die große Witwenrente (55/60 %) gibt es ab 47 Jahren, bei Erwerbsminderung oder bei Erziehung eines minderjährigen Kindes – unbefristet. Die kleine Witwenrente beträgt nur 25 % der Rente des Verstorbenen und wird nach neuem Recht maximal 2 Jahre gezahlt.

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Dein Nettoeinkommen wird pauschaliert und mit einem Freibetrag von rund 1.076 € pro Monat verglichen (Stand Juli 2025, wird jährlich mit den Renten angepasst). Vom übersteigenden Betrag werden 40 % von der Witwenrente abgezogen. Pro Kind mit Waisenrentenanspruch erhöht sich der Freibetrag um gut 228 €.

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesmonat wird die volle Rente des Verstorbenen gezahlt – ohne Einkommensanrechnung. Die Rentenversicherung überweist auf Antrag beim Renten Service der Post sogar eine Vorschusszahlung der drei Monatsrenten in einer Summe.

Bekomme ich Witwenrente, wenn die Ehe nur kurz war?

Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, sonst vermutet das Gesetz eine Versorgungsehe und zahlt nicht. Die Vermutung lässt sich widerlegen, etwa bei Unfalltod. Außerdem muss der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Beitragsjahren erfüllt haben.

Was passiert mit der Witwenrente bei Wiederheirat?

Sie fällt weg. Als Ausgleich gibt es auf Antrag eine einmalige Abfindung in Höhe von zwei Jahresrenten (24 Kalendermonate des durchschnittlichen letzten Jahres). Wird die neue Ehe geschieden, kann die alte Witwenrente wieder aufleben.

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