Zuzahlungsrechner 2026 – Belastungsgrenze
Mehr als 2 Prozent der Brutto-Jahreseinnahmen muss niemand an gesetzlichen Zuzahlungen tragen – schwerwiegend chronisch Kranke nur 1 Prozent (§ 62 SGB V). Vorher senken Freibeträge die Grundlage: ca. 6.500 € für den Partner, ca. 9.600 € je Kind (Stand 2026). Eine vierköpfige Familie mit 48.000 € brutto liegt so bei rund 446 € Grenze im Jahr.
Aktualisiert am 8. August 2026
Alles über der Grenze erstattet die Kasse auf Antrag – Belege sammeln!
Näherung nach den gesetzlichen Regeln – über Belastungsgrenze und Befreiung entscheidet verbindlich deine Krankenkasse.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:
Zuzahlungen haben eine Obergrenze
Rezeptgebühren, Krankenhaustage, Heilmittel – die gesetzlichen Zuzahlungen summieren sich schnell. Doch § 62 SGB V zieht eine Grenze: Mehr als 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt muss keine Familie tragen, schwerwiegend chronisch Kranke sind schon bei 1 % am Limit. Vorher mindern Freibeträge für Partner und Kinder die Bemessungsgrundlage kräftig.
chronisch krank: × 1 %
Beispiel: Familie mit zwei Kindern und 48.000 € brutto
Ehepaar, zwei Kinder, 48.000 € Brutto-Jahreseinnahmen, bisher 320 € Zuzahlungen geleistet. Erst die Freibeträge: 48.000 € − 6.500 € (Partner) − 2 × 9.600 € (Kinder) = 22.300 € Bemessungsgrundlage. Davon 2 Prozent ergeben die Belastungsgrenze: 22.300 € × 0,02 = 446,00 € im Jahr. Nach den bereits gezahlten 320 € fehlen nur noch 446 € − 320 € =126,00 € bis zur Befreiung – danach erstattet die Kasse jede weitere Zuzahlung auf Antrag. Wäre ein Elternteil schwerwiegend chronisch krank, läge die Grenze mit 1 Prozent sogar nur bei 223 €.
Welche Zuzahlungen zur Belastungsgrenze zählen
| Leistung | Gesetzliche Zuzahlung |
|---|---|
| Medikamente | 10 % des Preises, mind. 5 €, höchstens 10 € |
| Krankenhaus | 10 € pro Tag, max. 28 Tage im Jahr |
| Heil- und Hilfsmittel | zählt zur Belastungsgrenze |
| Fahrkosten, häusliche Krankenpflege | zählt zur Belastungsgrenze |
| IGeL, Brillen, Aufpreise über Festbetrag | zählt nicht mit |
Eine vierköpfige Familie mit 48.000 € brutto kommt so auf eine Grenze von nur rund 446 € im Jahr. Der Rechner zeigt zusätzlich, wie viel dir bis zur Befreiung noch fehlt – ab da stellt die Kasse auf Antrag eine Befreiungskarte aus. Wie viel von deinem Brutto überhaupt übrig bleibt, verrät der Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Belastungsgrenze für Zuzahlungen?
2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der Familie – bei schwerwiegend chronisch Kranken nur 1 %. Vorher werden Freibeträge abgezogen: für den ersten mitversicherten Angehörigen rund 6.500 €, je Kind rund 9.600 € (Näherungswerte 2026). Alles über der Grenze bekommst du auf Antrag erstattet bzw. wirst befreit.
Welche Zuzahlungen zählen mit?
Alle gesetzlichen Zuzahlungen der Familie: 10 % des Preises bei Medikamenten (mindestens 5, höchstens 10 €), 10 € pro Krankenhaustag (max. 28 Tage), Zuzahlungen zu Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten und häuslicher Krankenpflege. Nicht mitgezählt werden Privatleistungen (IGeL), Brillen oder Aufpreise über Festbeträgen.
Wann gelte ich als chronisch krank?
Wenn du wegen derselben Krankheit mindestens einen Arztbesuch pro Quartal über ein Jahr brauchst und zusätzlich Pflegegrad 3, ein GdB/GdS von mindestens 60 oder eine drohende Verschlimmerung ohne Dauerbehandlung vorliegt. Der Arzt bescheinigt das auf dem Muster 55 – dann sinkt deine Grenze auf 1 %.
Wie beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung?
Belege sammeln und bei der Krankenkasse einreichen, sobald die Grenze erreicht ist – die Kasse stellt dann eine Befreiungskarte für den Rest des Jahres aus und erstattet zu viel Gezahltes. Viele Kassen bieten auch an, die Grenze vorab in einer Summe zu zahlen und das ganze Jahr befreit zu sein.
Was zählt zu den Bruttoeinnahmen der Familie?
Alle Einnahmen zum Lebensunterhalt: Bruttolohn, Renten, Miet- und Kapitaleinnahmen, auch Krankengeld oder Arbeitslosengeld – von dir, deinem Ehepartner und mitversicherten Kindern. Bürgergeld-Haushalte rechnen pauschal mit dem Regelsatz der Bedarfsstufe 1 als Jahreseinnahme.
Gilt die Befreiung auch für meine Kinder?
Kinder unter 18 sind ohnehin von fast allen Zuzahlungen befreit (außer Fahrkosten). Die Familien-Belastungsgrenze schützt die Erwachsenen: Ehepartner rechnen Einkommen und Zuzahlungen zusammen, die Freibeträge für Angehörige senken die Bemessungsgrundlage deutlich.
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