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Mutterschaftsgeld-Rechner

Beispiele:
Kalendertagesnetto (Netto × 3 ÷ 90)
Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
Arbeitgeberzuschuss
Schutzfrist
Gesamtzahlung über die Schutzfrist (ca.)

Schutzfrist = 6 Wochen vor + 8 (bzw. 12) Wochen nach der Geburt + Entbindungstag.

Matheheft-Illustration: Kalenderblatt mit markierter Schutzfrist um einen Storch mit Bündel, handschriftlich 6 + 8 Wochen notiert und gelb markiert 13 € pro Tag
13 € pro Tag zahlt die Kasse – den Rest bis zum vollen Tagesnetto übernimmt der Arbeitgeber.

🎧 In 30 Sekunden erklärt:

Volles Netto in der Schutzfrist – so teilt es sich auf

Während der Mutterschutzfrist sollst du finanziell so gestellt sein wie vorher. Dafür wird dein Netto der letzten drei abgerechneten Monate auf Kalendertage umgerechnet: Summe geteilt durch 90. Von diesem Tagesnetto zahlt die gesetzliche Krankenkasse maximal 13 € pro Tag – alles darüber schießt der Arbeitgeber als steuerfreien Zuschuss zu.

Kalendertagesnetto = Netto der letzten 3 Monate ÷ 90
Krankenkasse: max. 13 €/Tag · Arbeitgeberzuschuss = Tagesnetto − 13 €

Die Schutzfrist umfasst 6 Wochen vor dem errechneten Termin und 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen – zusammen also rund 99 bzw. 127 Tage. Direkt im Anschluss startet für viele das Elterngeld: Wie hoch es ausfällt, zeigen Elterngeld-Rechner undElterngeldPlus-Rechner.

Gilt für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen mit Krankengeldanspruch. Privat oder familienversichert: einmalig max. 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, der Arbeitgeberzuschuss bleibt. Verschiebt sich der Geburtstermin, verschiebt sich auch die Frist – verbindlich rechnen Kasse und Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 € pro Kalendertag (390 € im Monat). Liegt dein Nettoverdienst darüber, stockt der Arbeitgeber die Differenz bis zum vollen durchschnittlichen Kalendertagesnetto auf – unterm Strich bekommst du in der Schutzfrist also etwa dein gewohntes Netto.

Wie wird das Kalendertagesnetto berechnet?

Aus dem Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist, geteilt durch 90. Bei 2.250 € netto sind das 6.750 ÷ 90 = 75 € pro Tag: 13 € von der Kasse plus 62 € Arbeitgeberzuschuss. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen dabei nicht mit.

Wie lange dauert die Mutterschutzfrist?

6 Wochen vor dem errechneten Termin und 8 Wochen nach der Geburt – bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung 12 Wochen danach. Kommt das Kind früher als errechnet, werden die verpassten Tage der Vorfrist hinten angehängt; insgesamt sind es also mindestens 14 Wochen.

Wer bekommt nur 210 € einmalig?

Frauen, die nicht selbst gesetzlich mit Krankengeldanspruch versichert sind – etwa privat versicherte oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen. Sie erhalten vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig maximal 210 €; der Arbeitgeberzuschuss auf das volle Tagesnetto bleibt davon aber unberührt.

Muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen?

Ja. Die Krankenkasse braucht die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, die frühestens 7 Wochen vor dem Termin ausgestellt wird. Den Arbeitgeberzuschuss zahlt die Firma automatisch mit der Abrechnung, sobald sie die Bescheinigung kennt.

Ist das Mutterschaftsgeld steuerfrei?

Ja, ebenso der Arbeitgeberzuschuss – beide unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und können den Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen leicht erhöhen. Wichtig fürs Elterngeld: Die Mutterschaftsgeld-Zeit wird auf die Basiselterngeld-Monate der Mutter angerechnet.

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